Praxis für Psychologie und Psychotherapie

Kinder, Jugendliche, Familien

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Zusammenarbeit

Telefonischer Erstkontakt: „Rufen Sie an und informieren Sie sich.“

Bei der telefonischen Kontaktaufnahme wird von Bezugsperson(en) ein Gesprächstermin vereinbart. Zu diesem Termin ist es günstig eine ärztliche Überweisung (idealerweise von einem Kinderfacharzt bzw. einer Kinderfachärztin) mitzubringen – das ist wichtig für eine Rückverrechnung einer (eventuellen) Diagnostik mit Ihrer Krankenkasse.

 

Erstgespräch – „Erstmals kommen nur Bezugsperson(en) und beschreiben Ihr Anliegen.“

Die Bezugsperson(en) beschreibt bzw. beschreiben die Auffälligkeiten des Kindes bzw. des bzw. der Jugendlichen. In den meisten Fällen wird eine kinder- bzw. jugendpsychologische Diagnostik vereinbart.

Diagnostik – „Diese Phase ist ein Kennenlernen Ihres Kindes mit psychologischen Mitteln.“

Nach einem ausführlichen Kennenlernen unter Einsatz psychologischer Methoden findet eine Befundbesprechung statt, in der das weitere Vorgehen besprochen wird. Die Ergebnisse werden in einem Befund zusammengefasst, welchen Sie und die überweisende Ärztin bzw. der überweisende Arzt erhalten. Die Kosten werden von Ihrer Sozialversicherung bis zu 80% rückerstattet.

 

Psychologische Behandlung bzw. Psychotherapie – „Auf spielerische Art und Weise wird Ihr Kind gestärkt und unterstützt um an der Lösung von Schwierigkeiten zu arbeiten.“

In der Behandlung machen Kinder und Jugendliche neue Erfahrungen, die sie in ihrer Entwicklung fördern können und sie befähigen können ihre Ressourcen und Talente einzusetzen bzw. wieder zu entdecken. Erwachsene sind Wegbegleiter dieser Veränderungen, so dass regelmäßige Elterngespräche wesentlicher Bestandteil einer Kinder- bzw. Jugendtherapie sind.

Bei Bedarf und ausschließlich auf Wunsch der Bezugsperson(en) wird eine Kontaktaufnahme mit der Schule, ExpertInnen aus anderen Fachgebieten angeboten.

In der Behandlung kommen Methoden aus den Bereichen der lösungsorientierten Kurzzeittherapie, des Psychodramas, der Verhaltenstherapie, des Rollenspiels, der Gestalttherapie und der systemischen Familientherapie zum Einsatz.

 

Die Kosten sind sozial gestaffelt, sodass Familien in schwierigen finanziellen Situationen eine kostenfreie Behandlung ihres Kindes ermöglicht wird – die Krankenkasse übernimmt die Bezahlung. Für alle anderen Bezugsperson(en) bleibt dank Förderungen durch das Land Steiermark ein reduzierter Selbstbehalt. Das Land Steiermark informiert Sie über die Zuschüsse für Psychotherapie und psychologische Behandlung.

 

Im telefonischen Erstkontakt werden Sie über den Ablauf im Groben aufgeklärt. Sollten Sie nach Lesen dieses Textes Fragen haben, scheuen Sie nicht, diese beim Telefonat zu stellen!

Für erfolgreiche Veränderung braucht man Unterstützung...

Unsere Erfahrung zeigt, dass Probleme von Kindern und Jugendlichen nur dann gelöst werden, wenn ihre Eltern und Bezugspersonen im therapeutischen Prozess mitarbeiten.

Das Kind und dessen Bezugspersonen haben jeweils eigene TherapeutInnen.

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